Im § 134 der Gewerbeordnung ist der Gewerbeumfang der Ingenieurbüros wie folgt umschrieben:
- Beratung, Verfassung von Plänen, Berechnungen und Studien
- Durchführung von Untersuchungen, Überprüfungen und Messungen
- Ausarbeitung von Projekten
- Leitung, Überwachung der Ausführung und Abnahme von Projekten
- Prüfung der Projektgemäßen Ausführung einschließlich der Prüfung der projektbezogenen Rechnungen
- Erstellung von Gutachten
- Vertretungsrecht des Auftraggebers vor Behörden oder Körperschaften öffentlichen Rechts
- Ausübung der Tätigkeit einer Sicherheitsfachkraft gemäß § 73 Abs. 1 Z 2 ASchG
- Befugnis zur Ausstellung von Energieausweisen
Seit 2021 sind wir als Gefahrgutprüfstelle für die Prüfung und Abnahme von Verpackungen bzw. Tanks nach dem GGSt bzw. GGBG / ADR vom Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und
Verkehr bzw. für Wissenschaft und Verkehr bzw. für Verkehr, Innovation und Technologie bzw. für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Kurzbezeichnungen gemäß BGBl.
Nr. 143/1981 bzw. § 36 Abs. 2 GGBG ernannt.