Im § 134 der Gewerbeordnung ist der Gewerbeumfang der Ingenieurbüros wie folgt umschrieben:
- Beratung, Verfassung von Plänen, Berechnungen und Studien
- Durchführung von Untersuchungen, Überprüfungen und Messungen
- Ausarbeitung von Projekten
- Leitung, Überwachung der Ausführung und Abnahme von Projekten
- Prüfung der Projektgemäßen Ausführung einschließlich der Prüfung der projektbezogenen Rechnungen
- Erstellung von Gutachten
- Vertretungsrecht des Auftraggebers vor Behörden oder Körperschaften öffentlichen Rechts
- Ausübung der Tätigkeit einer Sicherheitsfachkraft gemäß § 73 Abs. 1 Z 2 ASchG
- Befugnis zur Ausstellung von Energieausweisen