Prüfung von Verpackungen bzw. Tanks nach dem GGSt bzw. GGBG/ADR und CSC

 

Wer gefährliche Güter wie Heizöl, Benzin und Diesel transportiert, hat mit zahlreichen Gesetzen und Verordnungen zu tun und muss sich an das internationale Gefahrgutrecht (ADR/RID) halten.

 

Die von den Fahrzeugherstellern gefertigten Tanks und Behältnisse müssen schon bei der Herstellung ab der ersten Schweißnaht überwacht und ab der ersten Betriebsstunde regelmäßigen Kontrollen unterzogen werden. 

 

 

 

 

 

Unsere Leistungen

  • Abnahmeprüfungen von Neu-Fahrzeugen vor der ersten Inbetriebnahme
  • Abnahmeprüfung von Containern und Tanks vor der ersten Inbetriebnahme nach CSC, ADR, RID
  • Wiederkehrende Prüfungen und Hauptuntersuchungen nach CSC, ADR, RID (Innere und äußere Überprüfungen, Dichtheits- und Funktionsprüfungen, Druckprüfungen)
  • spezielle Überprüfungen nach Reparaturen oder Umbauten 
  • Ausstellung/Verlängerung von T9 (B3) Bescheinigungen
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Liste der Gefahrgutprüftstellen
Liste der Prüfstellen für die Prüfung von Verpackungen bzw. Tanks nach dem GGSt bzw. GGBG / ADR, die vom Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr bzw. für Wissenschaft und Verkehr bzw. für Verkehr, Innovation und Technologie bzw. für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Kurzbezeichnungen gemäß BGBl. Nr. 143/1981 bzw. § 36 Abs. 2 GGBG erhalten haben.
Gefahrgut_Pruefstellenliste_20210809.pdf
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