Kompetenzen

Langjährige Berufserfahrung in folgenden Bereichen:

Geschäftsführer Ernst Hufnagl, MEng.
Geschäftsführer Ernst Hufnagl, MEng.
  • Sachverständiger beim Amt der Oö. Landesregierung
  • Bestellung gemäß § 125 KFG als Sachverständiger für Einzelgenehmigungen beim Amt der Oö. Landesregierung
  • Befund-, Gutachtenerstellung und Erörterung bei Verfahren für Bezirkshauptmannschaften, UVS, LVwG und LPD
  • Umfassende Kompetenzen und Erfahrungen im Bereich Unfallrekonstruktion und Verkehrsanalysen

Ausbildung

  • ausgebildeter Landmaschinentechniker
  • Reifeprüfung HTL Vöcklabruck - Maschineningenieurwesen
  • Bestellung zum Sachverständigen beim Amt der Oö. Landesregierung für Unfallrekonstruktion, polizeiliche Messverfahren, Ladungssicherung, Beurteilung gefährlicher Verhältnisse, Nachfahrt mit nicht geeichtem Tacho
  • Bestellung gemäß § 125 KFG als Sachverständiger beim Amt der Oö. Landesregierung für Einzelgenehmigungen
  • Bestellung zum Sachverständigen beim Amt der Oö. Landesregierung für Straßenverkehrstechnik und Verkehrssicherheit
  • Masterstudium "Traffic Accident Research" an der technischen Universität Graz
  • Fahrprüferausbildung
  • Prüfung Ingenieurbüros (beratende Ingenieure)
  • facheinschlägige Internationale Weiterbildungen

Berechtigungsumfang

Im § 134 der Gewerbeordnung ist der Gewerbeumfang der Ingenieurbüros wie folgt umschrieben:

  • Beratung, Verfassung von Plänen, Berechnungen und Studien
  • Durchführung von Untersuchungen, Überprüfungen und Messungen
  • Ausarbeitung von Projekten
  • Leitung, Überwachung der Ausführung und Abnahme von Projekten
  • Prüfung der Projektgemäßen Ausführung einschließlich der Prüfung der projektbezogenen Rechnungen
  • Erstellung von Gutachten
  • Vertretungsrecht des Auftraggebers vor Behörden oder Körperschaften öffentlichen Rechts
  • Ausübung der Tätigkeit einer Sicherheitsfachkraft gemäß § 73 Abs. 1 Z 2 ASchG
  • Befugnis zur Ausstellung von Energieausweisen

Gefahrgutprüfstelle

Seit 2021 sind wir als Gefahrgutprüfstelle für die Prüfung und Abnahme von Verpackungen bzw. Tanks nach dem GGSt bzw. GGBG / ADR vom Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr bzw. für Wissenschaft und Verkehr bzw. für Verkehr, Innovation und Technologie bzw. für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Kurzbezeichnungen gemäß BGBl. Nr. 143/1981 bzw. § 36 Abs. 2 GGBG ernannt.

Siegel staatlich geprüftes Ingenieurbüro