Prüfung von Arbeitsmitteln gemäß Arbeitsmittel Verordnung (AM-Vo)

Anlagen-, Maschinen- & Gerätesicherheit

Die Sicherheit von Geräten und Maschinen liegt nicht nur im Verantwortungsbereich des jeweiligen Herstellers. Gemäß Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) ist auch der Betreiber verpflichtet, durch regelmäßige Prüfungen einen zuverlässigen Betrieb sicherzustellen.

 

Vier-Jahres-Regelung

Für bestimmte Arbeitsmittel gilt eine Sonderregelung für den Fall, dass die wiederkehrende Prüfung durch fachkundige Betriebsangehörige durchgeführt wird. In diesen Fällen ist zumindest jedes vierte Jahr ein externer Prüfer, wie das Ingenieurbüro Hufnagl, beizuziehen.

 

Unsere Leistungen

  • Abnahmeprüfungen
  • Wiederkehrende Prüfungen
  • Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen
  • Prüfung nach Aufstellung
  • für alle Arten von Arbeitsmitteln/Leitern/Regalsysteme etc. (ausgenommen Liftüberprüfungen)
Download
Liste der zu prüfenden Arbeitsmittel gemäß Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)
Eine Liste mit den wichtigsten zu prüfenden Arbeitsmitteln können Sie hier als pdf-Datei herunterladen. Die Liste gibt einen guten Überblick über die zugelassenen Personen für die Prüfung und enthält weitere Erläuterungen.
Übersicht_Prüfpflichten.pdf
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