Die Sicherheit von Geräten und Maschinen liegt nicht nur im Verantwortungsbereich des jeweiligen Herstellers. Gemäß Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) ist auch der Betreiber verpflichtet, durch regelmäßige Prüfungen einen zuverlässigen Betrieb sicherzustellen.
Für bestimmte Arbeitsmittel gilt eine Sonderregelung für den Fall, dass die wiederkehrende Prüfung durch fachkundige Betriebsangehörige durchgeführt wird. In diesen Fällen ist zumindest jedes vierte Jahr ein externer Prüfer, wie das Ingenieurbüro Hufnagl, beizuziehen.